Hannes Tiefenböck: Gemeinderat
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Einleitung und Begründung
Die Klimakrise ist mittlerweile, deutlich sicht- und spürbar, auch bei uns in Österreich angekommen. Der Temperaturanstieg im Alpenraum beträgt bereits über 2 Grad Celsius. Die weitreichenden Auswirkungen der Klimakrise zeigen sich auch schon in Österreichs Gemeinden. Menschen leiden an gesundheitlichen Auswirkungen, die Landwirtschaft leidet an Hitze, Dürre aber auch Hagelschlag und muss damit Ertragseinbußen in Kauf nehmen. Extreme Witterung verursacht Schäden an öffentlichen, privaten und gewerblichen Bauten und Einrichtungen. Tiere leiden massiv darunter, Artensterben und Biodiversitätsverluste werden beschleunigt.
Österreich ist derzeit weit davon entfernt die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen. Das bedeutet nicht nur in Hinblick auf Umwelt und Gesundheit negative Auswirkungen besonders in Hinblick auf unsere nächste Generation sondern auch eine massive finanzielle Belastung unseres Staates. Berechnungen, die grundsätzlich vom Umweltministerium bestätigt werden, zeigen, dass man bis 2030 mit Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 10 Milliarden Euro rechnen muss. Geld, das sicherlich in Umweltschutz, öffentlichen Verkehr, Innovation, Bildung und soziale Maßnahmen besser und sinnvoller investiert wäre.
Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren und damit die Angelegenheiten des Klima und Umweltschutzes in den Vordergrund des persönlichen und gemeinschaftlichen Handelns zu stellen. Konkretes Handeln einzelner Personen ist wichtig, es kann und darf aber nicht erwartet werden, dass die Lösung alleine durch Eigenverantwortung einzelner Personen erreicht wird. Daher bedarf es konkreter, bindender Maßnahmen auf Länderebene, nationaler und internationaler Ebene und natürlich auf kommunaler Ebene.
Beschluss
Der Gemeinderat Spittal erklärt den Klimanotstand und beschließt damit, die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität mit nachfolgenden Maßnahmen wahrzunehmen: